Lizenzbestimmungen
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Copyright (c) 2019 DI Alexander Herzog
Hiermit wird jeder Person, die eine Kopie der Software und der zugehörigen Dokumentationen (die “Software”) erwirbt, die Erlaubnis erteilt, sie ausschließlich für den Eigengebrauch zu verwenden, für Backups zu kopieren, zu verändern oder zusammenzufügen. Es ist nicht gestattet mit einer Lizenz mehr als eine aktive Orderjutsu Installation zu vermieten.
Personen oder Organisationen, die diese Software erwerben steht das Recht zu, die Anwendung als Ganzes zu vermieten oder als Ganzes inklusive aller Kopien zu verkaufen.
Nicht erlaubt ist die Vervielfältigung und Weitergabe der Software. Auch nicht nach Veränderungen. Daher ist die Verwendung dieser Software mit GPL Software nicht möglich.
DIE SOFTWARE WIRD OHNE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE BEREITGESTELLT, EINSCHLIEẞLICH DER GARANTIE ZUR BENUTZUNG FÜR DEN VORGESEHENEN ODER EINEM BESTIMMTEN ZWECK SOWIE JEGLICHER RECHTSVERLETZUNG, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER COPYRIGHTINHABER FÜR JEGLICHEN SCHADEN ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE HAFTBAR ZU MACHEN, OB INFOLGE DER ERFÜLLUNG EINES VERTRAGES, EINES DELIKTES ODER ANDERS IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER SONSTIGER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTANDEN.
Kurz gesagt: Mit einer Lizenz kannst du immer nur auf einer Hochzeit tanzen.
Wenn du in einer Gegend wohnst, wo du pro Wochenende zeitgleich sechs Veranstaltungen betreuen willst, dann brauchst du ja quasi sechs mal die Hardware und sechs Lizenzen – da kannst du dich aber bei mir wegen 50% Rabatten melden.
Was schon geht, sind zwei Festl zur selben Zeit am selben Standort. Weil du dann nur einen Raspberry brauchst. Das passiert manchmal weil man gewisse Teile komplett trennen will wie z.B. Gutscheinverkauf.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Das Softwareprodukt ist sowohl urheberrechtlich als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt.
Das Softwareprodukt wird lizenziert, nicht verkauft.
Das Softwareprodukt wurde vom Lizenzgeber mit größter Sorgfalt erarbeitet und unter Einschaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen geprüft. Der Lizenzgeber schließt jedoch ausdrücklich eine Gewährleistung für das Softwareprodukt aus.
Das Softwareprodukt wird dem Lizenznehmer “so wie es ist” zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung jeglicher Art, weder ausdrücklich noch konkludent. Das gesamte Risiko, das aus der Leistung des Softwareproduktes entsteht, verbleibt beim Lizenznehmer.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, daß das Softwareprodukt den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderer von ihm ausgewählter Software bzw. Hardware zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, daß er weder irgendeine Haftung noch irgendeine juristische Verantwortung für Kosten und Folgekosten übernimmt, die sich aus dem Verwenden des Softwareproduktes (oder der Unmöglichkeit, das Softwareprodukt zu verwenden) ergeben.
In jedem Fall bleibt die gesamte Haftung des Lizenzgebers beschränkt auf den Betrag, den der Lizenznehmer für das Softwareprodukt bezahlt hat.
Alle durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die aufgrund von Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsverletzungen entstehen.
Die in einigen Installationspaketen mitgelieferte und zum Betrieb erforderliche WormAPI-Bibliothek der Swissbit AG, Bronschhofen (Switzerland) unterliegt dem Copyright und den Lizenzbedingungen der vorgenannten Firma und darf nur in Verbindung mit der TSE-Middleware benutzt und eingesetzt werden.